Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen schwarzkupfer (im Folgenden Auftragnehmer genannt) und dem Auftraggeber geschlossenen Verträge. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers, die schwarzkupfer als Auftragnehmer nicht ausdrücklich anerkennt, werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn schwarzkupfer ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
1 Leistungen, Vertragsschluss und Form
1.1 Die Einzelheiten, insbesondere der Umfang sowie die geschuldete Vergütung der vom Auftragnehmer für den Auftraggeber zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus der auftragsbezogenen Leistungsbeschreibung bzw. dem schriftlichen Angebot des Auftragnehmers.
1.2 Ist der Auftraggeber an den Leistungen des Auftragnehmers interessiert, so kann er von dem Auftragnehmer ein Angebot anfordern. Wünscht der Auftraggeber ein Tätigwerden des Auftragnehmers, teilt er dies dem Auftragnehmer schriftlich per Mail oder Telefax mit. Der Vertragsschluss erfolgt mit Zugang der Annahmeerklärung beim Auftragnehmer.
2 Pflichten des Auftraggebers
2.1 Ein erfolgreicher Abschluss des Auftrags ist unter anderem Abhängig von der Mitwirkung des Auftraggebers. Aus diesem Grund unterstützt er den Auftragnehmer bei der Erfüllung der im Angebot geschuldeten Leistungen. Dazu gehört maßgeblich die rechtzeitige Bereitstellung von Daten, Informationen, Texten und Materialien.
2.2 Erkennt der Auftraggeber, dass eigene Angaben, Informationen, Daten oder Materialien oder deren Teilbestandteile, fehlerhaft sind, unvollständig, nicht durchführbar oder nicht eindeutig sind, hat er dies dem Auftragnehmer unverzüglich mitzuteilen.
2.3 Verzögerungen im Projektablauf, die auf einer Verletzung der Mitwirkungspflichten des Auftraggebers beruhen, hat dieser zu verantworten.
2.4 Der Auftraggeber trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, nachträglich berichtigten oder lückenhaften Angaben vom Auftragnehmer ganz oder teilweise wiederholt werden müssen.
3 Termine und Lieferfristen
3.1 Termine und Lieferfristen gelten zu Lasten des Auftragnehmers ausschließlich dann als fix, wenn dies schriftlich vereinbart wurde. Anderenfalls sind die Termine und Lieferfristen für den Auftragnehmer lediglich unverbindliche Orientierungshilfen.
3.2 Soweit und solange die vom Auftragnehmer geschuldeten Leistungen infolge höherer Gewalt nicht oder nicht fristgerecht erbracht werden können, haftet der Auftragnehmer nicht für diese Verzögerung. Ein Recht des Auftraggebers zum Vertragsabbruch besteht in solchen Fällen nur, soweit die Projektfortführung für ihn auch unter Berücksichtigung der Belange des Auftragnehmers für den Auftraggeber unzumutbar ist.
4 Vergütung
4.1 Die Anfertigung von Entwürfen und sämtliche sonstigen Tätigkeiten, die der Auftragnehmer für den Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig. Entwurf, Design und andere Endprodukte sowie die Einräumung des Nutzungsrechtes bilden eine einheitlich zu vergütende Leistung. Werden keine Nutzungsrechte eingeräumt und nur Entwürfe und/oder Endprodukte geliefert, entfällt die Vergütung für die Nutzung.
4.2 Ist für eine Leistung keine Vergütung bestimmt, gelten die zum Zeitpunkt der Beauftragung gültigen Preislisten und der übliche Stundensatz des Auftragnehmers.
4.3 Mehraufwand des Auftragnehmers, insbesondere wegen Änderungs- und Ergänzungswünschen des Auftraggebers, wird als zusätzlicher Aufwand gemäß den vereinbarten Stundensätzen, ersatzweise den zum Zeitpunkt der Beauftragung gültigen Preislisten des Auftragnehmers berechnet. Die Abrechnung von Vergütung auf Stundenbasis erfolgt fünfzehnminutengenau.
4.4 Werden die Entwürfe und Designs später oder in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, so ist der Auftragnehmer berechtigt, die Vergütung für die Nutzung nachträglich in Rechnung zu stellen bzw. die Differenz zwischen der höheren Vergütung für die Nutzung und der ursprünglich gezahlten zu verlangen.
4.5 Vorschläge des Auftraggebers aus technischen, gestalterischen und anderen Gründen oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.
4.6 Kündigt der Auftraggeber einen Auftrag, so ist der Auftragnehmer berechtigt, die vereinbarte Vergütung zu verlangen; er muss sich jedoch dasjenige anrechnen lassen, was er infolge der Aufhebung des Vertrages an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt.
4.7 Vergütungen sind Nettobeträge, die zuzüglich Mehrwertsteuer zu entrichten sind.
5 Zusatzleistung, Neben- und Reisekosten
5.1 Änderungen von Entwürfen und Designs, die Schaffung und Vorlage weiterer Entwürfe sowie andere Zusatzleistungen (Webentwicklung, Programmierung, Inhaltspflege bei Websites u.a.) werden nach Zeitaufwand gesondert berechnet.
5.2 Der Auftragnehmer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen (z.B. Fotoaufnahmen, Modelle etc.) im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Auftragnehmer entsprechende Vollmacht zu erteilen.
5.3 Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung vom Auftragnehmer abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, den Auftragnehmer im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber vor Auftragserteilung der Fremdleistung gesondert über die entstehenden Kosten, sofern diese nicht schon im Angebot enthalten sind.
5.4 Technische Nebenkosten (z.B. für Zwischenreproduktionen, Reproduktionen, Scans, Satz und Druck, Modelle, Fotos etc.), die im Zusammenhang mit den Entwurfsarbeiten entstehen, sind vom Auftraggeber zu erstatten.
5.5 Die Vergütung für Zusatzleistungen ist nach deren Erbringung fällig. Verauslagte Nebenkosten sind nach Anfall zu erstatten. Vergütungen und Nebenkosten sind Nettobeträge, die zuzüglich Mehrwertsteuer zu entrichten sind.
5.6 Fallen Reise- und/oder Hotelkosten für Reisen an, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, so ist der Auftragnehmer berechtigt, Spesen und Kostenerstattungen entsprechend den steuerlich anerkannten Sätzen zu verlangen.
6 Zahlungsbedingungen
6.1 Die Vergütungen sind nach Abnahme der Arbeit und Rechnungsstellung fällig. Sie sind ohne Abzug zahlbar. Werden Arbeiten in Teilen abgeliefert, so ist die entsprechende Teilvergütung jeweils bei Ablieferung und Abnahme des Teils fällig. Erstreckt sich die Ausführung eines Auftrags über einen längeren Zeitraum, so kann der Auftragnehmer Abschlagszahlungen entsprechend dem erbrachten Arbeitsaufwand verlangen. Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit oder erfordert er vom Auftragnehmer hohe finanzielle Vorleistungen, so sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten, und zwar 1/3 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, 1/3 nach Fertigstellung von 50% der Arbeiten, 1/3 nach Ablieferung.
6.2 Sind keine anderen Zahlungsbedingungen vereinbart, hat die Zahlung innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung beim Auftraggeber ohne Abzug zu erfolgen.
7 Urheberrechtsschutz und Nutzungsrechte
7.1 Der dem Auftragnehmer erteilte Auftrag ist ein Urheberwerksvertrag (Auftragswerk), bei dem der Vertragsgegenstand die Schaffung des in Auftrag gegebenen Werkes sowie die Erläuterung von Nutzungsrechten an diesem Werk ist. Es gelten die Vorschriften des Werkvertragsrechtes und des Urheberrechtes.
7.2 Alle Arbeiten (Ideen, Vorschläge, Entwürfe und Webdesigns) vom Auftragnehmer sind als persönliche geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz geschützt.
7.3 Die Arbeiten dürfen ohne ausdrückliche Zustimmung vom Auftragnehmer einschließlich der Urheberbezeichnungen weder im Original noch als Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung (auch von Teilen) des Werkes ist unzulässig.
7.4 Der Auftragnehmer überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Verwendungszweck und im vertraglich vereinbarten Umfang erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Die Nutzungsrechte werden dem Auftraggeber erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung (einschließlich sämtlicher auftragsbezogener Organisations- und Materialkosten, Zusatzleistungen und verauslagten Fremdkosten) eingeräumt. Der Auftragnehmer hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken als Urheber genannt zu werden.
7.5 Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer. Der Auftragnehmer bleibt in jedem Fall, auch wenn das ausschließliche Nutzungsrecht eingeräumt wurde, berechtigt, seine Entwürfe, Ideen sowie Entwurfsgegenstände und Vervielfältigungen oder Teile davon im Rahmen der Eigenwerbung in allen Medien und auch für andere Auftraggeber zu verwenden.
7.6 Wiederholungsnutzungen (z.B. Nachauflage) oder Mehrfachnutzung (z.B. für ein anderes Produkt) sind honorarpflichtig; sie bedürfen der vorherigen Zustimmung des Auftragnehmers.
8 Eigentumsvorbehalt und Rückgabepflicht
8.1 An den Entwürfen und Designs vom Auftragnehmer werden nur die Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch, soweit nicht anders vereinbart, Eigentumsrechte übertragen. Eventuell überlassene Originale sind dem Auftragnehmer spätestens drei Monate nach Lieferung unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht etwas Anderes schriftlich vereinbart wurde.
8.2 Bei Beschädigung oder Verlust der Entwürfe oder Original-Muster–Designs hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung notwendig sind. Das Recht des Auftragnehmers, einen weitergehenden Schaden geltend zu machen, bleibt unberührt.
8.3 Die Zusendung und Rücksendung von Arbeiten, Entwürfen, Mustern und Vorlagen erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.
9 Herausgabe von digitalen Daten
9.1 Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, Dateien, Daten, Datenträger oder Layouts, die im Computer erstellt wurden, an den Auftraggeber herauszugeben. Bei der Beauftragung mit der Erstellung einer Internetseite stellt der Auftragnehmer in diesem Fall auch den Code und die Grafiken, die der Auftraggeber zur Nutzung der Internetseite benötigt zur Verfügung, nicht jedoch die Rohdaten des Templates. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Computer- bzw. Rohdaten, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.
9.2 Hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber Dateien, Daten, Datenträger oder Layouts zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung vom Auftragnehmer geändert und verwendet werden.
9.3 Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline trägt der Auftraggeber.
9.4 Der Auftragnehmer haftet nicht für Fehler an Datenträgern, Dateien und Daten, die beim Datenimport auf das System des Auftraggebers entstehen.
9.5 Unter Rohdaten verstehen die Parteien Quelldaten, also Dateien, in der die Ebenen, Grafiken oder Texte verändert werden können (beispielsweise Quellcodes von Internetseiten oder Photoshop-Dateien).
10 Belegexemplare
Von vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber dem Auftragnehmer bis zu 10 einwandfreie ungefaltete Belege unentgeltlich. Der Auftragnehmer ist berechtigt, diese Muster zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden.
11 Gestaltungsfreiheit und Vorlagen
11.1 Für den Auftragnehmer besteht im Rahmen des Auftrags Gestaltungsfreiheit.
11.2 Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann der Auftragnehmer eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt.
11.3 Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller dem Auftragnehmer übergebenen Vorlagen (z.B. Texte, Fotos, Muster, Bilder etc.) berechtigt ist und dass diese Vorlagen von sämtlichen Rechten Dritter, unter Einschluss eventueller Persönlichkeitsrechte, frei sind. Insbesondere garantiert der Auftraggeber alle für die Herstellung oder Bearbeitung erforderlichen Urheber-, Lizenz und ähnlicher Schutzrechte zu besitzen. Sollte der Auftraggeber entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt oder sollten die Vorlagen nicht frei von Rechten Dritter sein, stellt der Auftraggeber den Auftragnehmer im Innenverhältnis von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.
11.4 Dem Auftragnehmer ist die Beratung des Auftraggebers aufgrund des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) nicht erlaubt. Die Überprüfung der rechtlichen Zulässigkeit der Werbung und / oder einzelner Werbeaussagen (insbes. Wettbewerbs-, Lebensmittel- und Arzneimittelrecht) und der Verstoß gegen die Rechte Dritter (insbes. Verstoß gegen fremde Markenrechte) wird vom Auftragnehmer nicht geschuldet.
12 Haftung
12.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch ihm überlassene Vorlagen, Filme, Displays, Layouts etc. sorgfältig zu behandeln. Der Auftragnehmer haftet nur für entstandene Schäden, die er selbst oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen. Davon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung einer Vertragspflicht, die für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist, sowie Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für die der Auftragnehmer auch bei leichter Fahrlässigkeit haftet.
12.2 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, seine Erfüllungsgehilfen sorgfältig auszusuchen und anzuleiten. Darüber hinaus haftet er für seine Erfüllungsgehilfen nicht.
12.3 Sofern der Auftragnehmer notwendige Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen von ihm. Der Auftragnehmer haftet nur für eigenes Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
12.4 Ansprüche des Auftraggebers, die sich aus einer Pflichtverletzung vom Auftragnehmer oder seinen Erfüllungsgehilfen ergeben, verjähren ein Jahr nach dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Davon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Auftragnehmers oder seinen Erfüllungsgehilfen beruhen, und Schadensersatzansprüche wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, auch soweit sie auf einer leicht fahrlässigen Pflichtverletzung des Auftragnehmers oder seinen Erfüllungsgehilfen beruhen; für diese Schadensersatzansprüche gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
12.5 Zwecks Prüfung und Zustimmung legt der Auftragnehmer dem Auftraggeber alle Entwürfe vor der Veröffentlichung vor. Mit der Abnahme des Werkes und / oder der Freigabe von Entwürfen und Mustern oder Designs übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für die Richtigkeit von Text, Textinhalt, Bild und Ton mit der Folge, dass die Haftung des Auftragnehmers insoweit entfällt. Für die Farbtreue der gelieferten Daten wird keine Haftung übernommen, ebenso wie für die Richtigkeit textlicher Inhalte. Diese Verantwortung übernimmt der Auftraggeber nach Abnahme der Entwürfe, Vorlagen, Muster und Designs.
12.6 Ferner haftet der Auftragnehmer nicht für die wettbewerbs-, urheber-, geschmacksmuster- oder markenrechtlichen Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der Entwürfe, Mustervorlagen und sonstigen Designprodukte, die er dem Auftraggeber zur Nutzung überlässt. Geschmacksmuster-, Patent- oder Markenrecherchen hat der Auftraggeber selbst und auf eigene Rechnung durchzuführen.
12.7 In keinem Fall haftet der Auftragnehmer für die rechtliche, insbesondere wettbewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit der vorgesehenen Nutzung. Allerdings ist der Auftragnehmer verpflichtet, den Auftraggeber auf eventuelle rechtliche Risiken hinzuweisen, sofern sie ihm bei der Durchführung des Auftrags bekannt werden.
12.8 Für die durch einen möglichen Server-, Bot-, Viren- und/oder Fremdcodebefall oder mögliche Hackangriffe evetuell entstehenden Schäden und Datenverluste und die eventuell dadurch eintretenden Folgeschäden, übernimmt der Auftragnehmer ebenfalls keine Haftung; weder für die eigenen Daten- und Archivverluste beim Auftragnehmer noch für die Schäden, die beim Auftraggeber durch einen möglichen Server-, Bot-, Viren- und/oder Fremdcodebefall oder mögliche Hackangriffe eintreten können. Gleiches gilt für „Blacklisting“ der Internetseite. Von diesem Haftungsausschluss sind auch die möglicherweise eintretenden Folgeschäden mit umfasst. Der Auftragnehmer haftet nur für entstandene Schäden, die er selbst oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen.
12.9 Beanstandungen gleich welcher Art sind schriftlich innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werks schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer geltend zu machen. Danach gilt das Werk als mangelfrei abgenommen.
13 Schlussbestimmung
13.1 Erfüllungsort für beide Teile ist der Sitz des Auftragnehmers, also Heilbronn.
13.2 Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer der vorstehenden Bestimmungen lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die den mit ihr verfolgten wirtschaftlichen Zweck soweit wie möglich verwirklicht.
13.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Für den Fall, dass der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat, er seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsschluss ins Ausland verlegt oder beide Vertragsparteien Kaufleute sind, wird der Geschäftssitz des Auftragnehmers als Gerichtsstand vereinbart.